§ 1 Provisionsanspruch
Die Firma frimmos (nachfolgend "Makler" genannt) vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und gewerbliche Objekte.
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald durch seine Vermittlung oder aufgrund des Nachweises der Gelegenheit zum Vertragsabschluss ein Hauptvertrag über das benannte Objekt zustande kommt.
Die Provision beträgt, sofern nicht anders vereinbart:
Bei Kaufverträgen: 4,76 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar vom Käufer.
Bei Vermittlung von Objektgesellschaften: 4,76 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar vom Erwerber.
Bei Mietverträgen über Wohnräume: 2,38 Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Miet-/Pachtverträgen über gewerbliche Räume: 2,38 Monatspachten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Provision ist sofort nach Abschluss des Hauptvertrages fällig.
Die Provisionspflicht besteht auch bei Ersatzgeschäften, die wirtschaftlich mit dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft identisch sind.
§ 2 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen zu erstatten, falls kein Hauptvertrag zustande kommt.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Informationen und Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
§ 5 Eigentümerangaben
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Anbieter und wurden nicht vom Makler überprüft. Die Richtigkeitsprüfung obliegt dem Kunden; der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 6 Informationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler bekannte Angebote und Entscheidungen gegen einen Vertragsabschluss unverzüglich schriftlich mitzuteilen und über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Vollkaufleute ist der Geschäftssitz des Maklers als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.